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Motiv: Briefeinwurf (Foto: Andrey Popov - Stock.Adobe.com)
(Foto: Andrey Popov - Stock.Adobe.com)
  • 25.02.2026

    BaFin warnt vor gefälschten Schreiben im Namen des BMF und der britischen FCA

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    heesen@trier.ihk.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor gefälschten Schreiben im Namen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie der britischen Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority). Die Schreiben richten sich zwar vor allem an Verbraucherinnen und Verbraucher, können aber ebenso Unternehmen und deren Geschäftsleitungen treffen. Ziel der Betrüger ist es, unter dem Vorwand angeblicher Steuer- oder Transaktionspflichten Zahlungen zu erlangen.

Variante 1: Gefälschtes BMF-Schreiben mit angeblicher „Steuerfreigabe“
In einer ersten Variante erhalten Betroffene ein Schreiben mit dem Titel
„Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“, das den Anschein erweckt, vom Bundesministerium der Finanzen zu stammen.

  • Adressaten werden aufgefordert, 550 Euro zu zahlen,
  • um angeblich eine Sperrung ihres Bankkontos aufheben zu können.
  • Begründet wird dies mit einer vermeintlichen „gesetzlichen Steuerfreigabeverpflichtung“ im Zusammenhang mit aktuellen steuerrechtlichen Compliance-Anforderungen.
Das Schreiben ist mit gefälschten Unterschriften versehen, die den Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, und den Parlamentarischen Staatssekretär Dennis Rohde vortäuschen.
Die BaFin stellt klar: Es handelt sich um eine Betrugsmasche, nicht um ein offizielles Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
BaFin - Warnungen & Aktuelles - Betrug: BaFin warnt vor gefälschtem BMF-Schreiben

Variante 2: Gefälschte „Garantieerklärung“ der britischen FCA mit BMF-Logo
In einer zweiten Variante wird eine angebliche „Garantieerklärung“ der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA versandt. Das Dokument:
•    trägt das Logo der Financial Conduct Authority (FCA),
•    verwendet zusätzlich das Logo des Bundesministeriums der Finanzen,
•    fordert die Empfänger auf, einen Geldbetrag als „Garantie“ zu überweisen,
•    angeblich, um eine Transaktion durchführen zu können.
Auch hierbei handelt es sich laut BaFin eindeutig um eine Fälschung. Weder die FCA noch das BMF fordern in dieser Form Garantiezahlungen von einzelnen Personen oder Unternehmen.
BaFin - Warnungen & Aktuelles - Betrug: BaFin warnt vor „Garantieerklärung“ der FCA

Wichtiger Hinweis: BaFin, BMF und FCA fordern keine Zahlungen von Einzelpersonen

Die BaFin betont ausdrücklich:

  • Die FCA und das Bundesministerium der Finanzen wenden sich nicht direkt mit derartigen Schreiben an Verbraucherinnen und Verbraucher.
  • Das Gleiche gilt für die BaFin selbst: Sie verschickt keine Schreiben mit Zahlungsaufforderungen an Privatpersonen oder Unternehmen.
Kriminelle haben dieselbe Masche bereits in der Vergangenheit im Namen der BaFin genutzt. Seriöse Behörden werden keine spontanen Zahlungen zur „Freigabe“ von Konten oder zur „Absicherung“ von Transaktionen verlangen.

Was sollten Betroffene tun?

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden ein entsprechendes Schreiben erhalten, gilt:

  • Keine Zahlung leisten.
Überweisen Sie keinesfalls Geld aufgrund solcher Schreiben.
  • Schreiben ignorieren – nicht antworten.
Eine aktive „Ablehnung“ gegenüber den Betrügern ist nicht erforderlich.
  • Keine persönlichen Daten preisgeben.
Geben Sie weder Konto- und Kreditkartendaten noch Ausweiskopien oder andere sensible Informationen heraus.
  • Strafanzeige erstatten.
Wenden Sie sich an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft und erstatten Sie Anzeige.
  • Bei Zweifeln: nachfragen.
Wenn Unsicherheit besteht, können sich Betroffene direkt an die BaFin wenden und die Echtheit von Schreiben überprüfen lassen. BaFin - Kontakt

Für Unternehmen empfiehlt es sich zudem,
  • Mitarbeitende – insbesondere in Buchhaltung, Finanzabteilung und Geschäftsführung – über diese Betrugsmasche zu informieren,
  • verdächtige Schreiben intern an die zuständigen Stellen (z. B. Rechtsabteilung, Compliance) weiterzuleiten und
  • interne Prozesse zur Erkennung und Meldung von Betrugsversuchen zu stärken.

Weitere Informationen

Sowohl die BaFin BaFin - Kontakt als auch das Bundesministerium der Finanzen Bundesfinanzministerium - Kontakt informieren auf ihren Internetseiten fortlaufend über aktuelle Betrugsmaschen und gefälschte Schreiben. Es lohnt sich, diese Hinweise regelmäßig zu prüfen und in das unternehmensinterne Compliance- und Risikomanagement einzubeziehen.

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