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01.11.2025

Arbeitssicherheit in Luxemburg


Dieser Text ist vom 01.11.2025 und könnte inhaltlich veraltet sein.

EIC Trier: Das müssen Unternehmen auf Baustellen im Nachbarland beachten

Viele regionale Unternehmen führen regelmäßig Bauarbeiten in Luxemburg aus. Die Organisation von Baustellen stellt eine herausfordernde und komplexe Aufgabe dar. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Arbeitssicherheit zu, damit Gefahrensituationen auf Baustellen vermieden werden können.
Vor einem Arbeitseinsatz in Luxemburg sollten Unternehmen sich zunächst mit den luxemburgischen Regularien zur Arbeitssicherheit auseinandersetzen. So ist für größere Bauprojekte im Großherzogtum die Ernennung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheit vorgeschrieben. Außerdem muss beim Einsatz von mehr als einem Unternehmen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden. 

Rechtliche Bestimmungen zum Arbeitsschutz
Die Arbeitssicherheit ist in Luxemburg zum einen über das geltende Arbeitsrecht (Code de travail) geregelt, zum anderen über spezifische Vorschriften der ITM (Inspection de travail et des mines). Die ITM ist auch für die Kontrolle von Baustellen in Luxemburg verantwortlich.
Zusätzlich müssen deutsche Unternehmen bei der Ausführung von Bauarbeiten im Nachbarland die entsenderechtlichen Auflagen beachten sowie die in Luxemburg geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und die einzuhaltenden Mindest- und Tariflöhne. Nähere Informationen hierzu finden sich im EIC-Leitfaden zu Mitarbeitereinsätzen in Luxemburg, der auf der Webseite der EIC Trier GmbH unter www.eic-trier.de heruntergeladen werden kann. 

Koordinator für Sicherheit und Gesundheit
Für jede Hoch- oder Tiefbaustelle, auf der mehr als ein Unternehmen zum Einsatz kommt, muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ernannt werden. Dieser ist auch beim Einsatz eines Unternehmens vorgeschrieben, das mit mehr als 20 Mitarbeitern Arbeiten durchführt, die über 30 Tage dauern, oder beim Einsatz eines Unternehmens, das pro Tag mehr als 500 Mitarbeiter einsetzt.
Wenn auf der Baustelle gefahrengeneigte Tätigkeiten ausgeübt werden, ist unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der Einsatzdauer ein Koordinator für Sicherheit und Gesundheit zu bestellen. Dieser koordiniert sowohl die Planung als auch die Ausführung der Bauarbeiten, um insbesondere den mit parallelen Arbeiten auf der Baustelle verbundenen Risiken vorzubeugen. Darüber hinaus ist er für die Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans verantwortlich.
Die Bestellung des Sicherheits- oder Gesundheitskoordinators erfolgt durch den Auftraggeber beziehungsweise Bauherrn. Die Auswahl nach den drei Kategorien A, B oder C wird in Abhängigkeit von der Anzahl der auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeitern sowie der Risikofaktoren der einzelnen Gewerke vorgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss zehn Tage vor Beginn der Bauarbeiten eine Vorabmeldung an die ITM erfolgen, die die wesentlichen Angaben zur Baustelle enthält inklusive der Benennung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators. 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Der allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan legt sämtliche Maßnahmen zur Verhütung der Gefahren im Zusammenhang mit den gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Tätigkeiten der einzelnen Akteure auf der Baustelle fest. Er enthält unter anderem allgemeine Informationen zur Baustelle, Angaben zu den besonderen Gefahren des Projekts sowie eine Beschreibung der Arbeiten, die Gefahren für die anderen Unternehmen darstellen.
Außerdem sind darin empfohlene oder vorgeschriebene besondere Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der risikobehafteten Arbeiten und Auskünfte zur Organisation der Hilfsmaßnahmen darzulegen. Darüber hinaus muss in den allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ein besonderer Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aufgenommen werden. Dieser enthält eine Bewertung der Gefahren, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, unter Berücksichtigung der spezifischen Bau- und Ausführungsverfahren. 

Webinar:Die EIC Trier GmbH bietet am Montag, 1. Dezember 2025, von 10:00 bis 13:00 Uhr ein Webinar an zum Thema „Praktisches Baustellenmanagement in Luxemburg. Baustellenorganisation und Arbeitssicherheit“.

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