Anträge auf die verlängerte Überbrückungshilfe können nun bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Ursprünglich hätten auch die auf den Förderzeitraum bis Jahresende gewährten Hilfen bis Ende Oktober beantragt werden müssen.
Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Bei Erstanträgen können die Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten.
Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
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