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Allergenkennzeichnung Wein

Die Lebensmittelinformationsverordnung VO (EU) Nr. 1169/2011 (kurz LMIV) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht und an den Endverbraucher abgegeben werden. Grundsätzlich sind hiervon auch Wein und Weinbauerzeugnisse erfasst. Die speziellen Kennzeichnungsvorschriften im Weinbereich (u.a. VO (EU) Nr. 1308/2013, DVO (EU) Nr. 2019/33, (EU) Nr. 251/2014) gehen der LMIV jedoch stets vor. Eine Ausnahme besteht in der Angabe der Allergene. Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c LMIV sind alle in Anhang II der VO aufgeführten Zutaten u. Verarbeitungshilfsstoffe, die bei der Herstellung des Lebensmittels verwendet werden und - ggf. in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien u. Unverträglichkeiten auslösen verpflichtend anzugeben. Von den im Anhang II aufgeführten 14 allergieauslösenden Stoffen kommen für den Weinbereich gem. Artikel 41 DVO (EU) Nr. 2019/33 folgende drei Allergene in Frage:

•   Sulfite: anzugeben als: „Sulfite“ oder „Schwefeldioxid“
•   Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse:  anzugeben als: „Ei“, „Eiprotein“, „Eiprodukt“, „Lysozym aus Ei“ oder „Albumin aus Ei"
•    Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse: anzugeben als: „Milch“, „Milcherzeugnis“, „Kasein aus Milch“ oder „Milchprotein“.

Für den deutschen Markt sind die Allergene gemäß Anhang I Teil A DVO (EU) Nr. 2019/33 wie oben beschrieben in deutscher Sprache zu kennzeichnen und können durch die im Anhang I Teil B der genannten DVO aufgeführten Piktogramme zusätzlich ergänzt werden. 
Weitere Übersetzungen der Allergene in andere Amtssprachen der EU finden Sie als PDF im Downloadbereich unten.
Die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Angaben für Milch, Ei und den daraus gewonnenen Erzeugnissen entfällt, wenn bei der Herstellung des Weines keine Mittel auf Ei- oder Milchbasis eingesetzt wurden oder ein Nachweis dieser Allergene im Endprodukt nach den von der OIV verabschiedeten Analysenmethoden (OIV = ELISA-Test, Nachweisgrenze 0,25 mg/l) nicht möglich ist.

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