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Motiv: Drei brennende Gasplatten (Foto: pioregur - Fotolia.com)
(Foto: pioregur - Fotolia.com)
  • 05.07.2022

    Novum und Krisensituation – Alarmstufe des Notfallplans Gas aktiviert

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

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Bereits das Ausrufen der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas am 30. März war ein Novum in der deutschen Geschichte. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23. Juni die sogenannte Alarmstufe aktiviert, die zweite und vorletzte Stufe der Eskalationskaskade. Damit setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen zum Ernst der Lage. Auch wenn die Versorgung momentan noch gesichert ist, zeichnen die neuesten Berechnungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) in nahezu allen Szenarien ein düsteres Bild für die Gasversorgung im kommenden Winter.

Versorgungssituation sehr kritisch
 
Die deutlich reduzierten russischen Gaslieferungen lassen das Erreichen der erst kürzlich gesetzlich normierten Speicherfüllstände in weite Ferne rücken. Ob die Liefermengen wieder steigen oder nach der geplanten Revision der Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 im Juli gar völlig versiegen, liegt voraussichtlich allein im politischen Kalkül Moskaus. Begrenzte zusätzliche Lieferkapazitäten aus Norwegen und den Niederlanden, ein weltweiter Wettbewerb um Flüssiggas (LNG) und entsprechend knappe Tanker-Kapazitäten verschärfen die Lage. Zudem verfügt Deutschland bisher über keine eigenen LNG-Terminals. Ob die ersten beiden schwimmenden Terminals in Wilhelmshafen und Brunsbüttel wie geplant zum Ende des Jahres vor Anker gehen, muss sich noch zeigen. Auch dann werden die dort umschlagbaren Mengen die bisherigen russischen Gaslieferungen bei Weitem nicht ersetzen können. Angesichts der kritischen Situation auf der Versorgungsseite rückt auch die Verbraucherseite immer stärker in den Fokus.
 
Einsparungen dringend notwendig
 
Die fehlenden Lieferungen werden nur durch eine deutliche Senkung des deutschen Gasverbrauchs auszugleichen sein. Sonst käme es zu einer ernsthaften Mangellage, die gravierende Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft hätte. Dieses Signal hat das BMWK mit der Alarmstufe nochmal eindringlich gesendet. Flankiert wird die Alarmstufe durch eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen, mit denen das BMWK die Vorsorgesituation weiter stärken will. Dazu gehören gesetzliche Grundlagen für den verstärkten Einsatz von Kohlekraftwerken in der Stromproduktion, dazu zählt aber auch ein Auktionsmodell, mit dem Industriekunden gegen eine arbeitspreisbasierte Vergütung ihren Verbrauch reduzieren sollen, sowie zusätzliche KfW-Kreditlinien für die Speicherbefüllung. Auf die Möglichkeit zur Weitergabe der höheren Beschaffungskosten an die Endkunden innerhalb bestehender Verträge (§ 24 Energiesicherungsgesetz) wurde hingegen vorerst verzichtet. Daher bringt die Alarmstufe zunächst keine direkten Änderungen für die Unternehmen mit sich. Spätestens in der Notfallstufe wären aber Markteingriffedurch die BNetzA, beispielweise Vorgaben über Zuteilung, Bezug und Verwendung von Gas oder sogar ein Ausschluss vom Gasbezug die Folge.
 
Unternehmen sollten sich vorbereiten
 
Gewerbliche Gaskunden wären als sogenannte "ungeschützte Kunden" als erstes von Kürzungen oder Abschaltungen betroffen. Umso wichtiger ist es jetzt, sich intensiv mit seinen betrieblichen Energieverbräuchen auseinanderzusetzen. Kurzfristige Einspar- und Substitutionsmöglichkeiten beim Gasverbrauch sollten geprüft und interne Abschaltszenarien entwickelt werden. Gegebenenfalls lohnt sich auch der Kontakt zum Netzbetreiber beziehungsweise Versorger, um die betriebliche Situation zu klären, sofern dies nicht bereits im Rahmen der Befragung der größten Gasverbraucher durch die BNetzA im Mai geschehen ist. Für den Energieträgerwechsel weg vom Gas sollte mit den für den Immissionsschutz zuständigen Behörden gesprochen werden. Ob es hier zu gesetzlichen Erleichterungen bei den Genehmigungen kommt, ist noch offen. Immerhin ist zur Abfederung des hohen Preisniveaus ein Entlastungsprogramm in Vorbereitung, das einen befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschuss ohne Rückzahlungspflichten für besonders von Erdgas- und Strompreisanstiegen betroffene Unternehmen ermöglicht. Nach der in Kürze erwarteten beihilferechtlichen Genehmigung ist mit dem Start der Antragstellung in den kommenden Wochen zu rechnen.

DIHK richtet Dossier ein

Der DIHK hat in einem Dossier aktuelle Nachrichten auf Bundesebene, Infos und Serviceadresse sowie hilfreiche Links und Daten rund um die Gasversorgung zusammengestellt.

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