Obwohl der Weinbau schon zur Römerzeit einige Bedeutung hatte, ist über Organisationen von Weinkellereien und Weinfachhandel bis ins 19. Jahrhundert hinein nichts bekannt. Zwar wird ab dem 11. Jahrhundert von den Zünften der Küfer und Weinleute sowie von Weinmärkten, Marktsgebräuchen und Marktordnungen berichtet. Es scheint sich dabei jedoch um die gesamte Weinwirtschaft umfassende Organisationen gehandelt zu haben.
Die Bedeutung des reinen Weinhandels die im Zusammenhang mit der Entwicklung der Städte nicht unterschätzt werden darf, zerfiel jedoch wegen der starken kriegerischen Verwüstungen und der politischen Zersplitterung Deutschlands der Weinhandel so gut wie ganz. Kellereien, Küfer, Wirte, Apotheker und Weinmakler pflegten im bescheidenen Umfang den Handel mit Wein. Daß sich unter diesen Verhältnissen keine Weinkellerei- und Weinfachhandelsorganisation bilden konnte, liegt auf der Hand.
Im 19. Jahrhundert entwickelten sich in Deutschland allmählich eigenständige Weinkellereien und ein Weinfachhandel neu. 1867 wurde ein Verband der Weinhändler des Rhein- und Maingaus gegründet. Es folgte die Gründung des Vereins der Weinhändler zu Lübeck im Jahre 1880. Im Jahre 1898 wurde der Weinhändlerverein an der Nahe gegründet, durch seine Organisation und seine Satzung vielfach Vorbild. Vom Verband an der Nahe gingen auch die ersten Bestrebungen zur Schaffung einer Spitzenorganisation aus. 1906 kam es zum ersten überregionalen Zusammenschluß, dem "Bund Südwestdeutscher Weinhändlervereine". Sein Sitz war in Mainz. Ihm gehörten immerhin bereits 19 örtlich und regional bedeutsame Vereinigungen von Kellereien und Fachhandelsunternehmen an. Ähnlich bildete sich ein Zentralverband der Weinhändler Norddeutschlands in Berlin heraus, der seinerseits 14 Mitgliedsverbände hatte, die sich vor allem in den mittel- und ostdeutschen Gebieten, also in Preußen, Thüringen und Sachsen gebildet hatten.