Die Europäische Kommission führt zurzeit eine Kosultation zum
Versicherungsschutz für Dienstleister durch. Mit Hilfe der Ergebnisse
möchte die Kommission Probleme im Bereich des Versicherungsschutzes für
die Erbringer vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen
eruieren.
Wir bitten Sie als Erbringer grenzüberschreitender
Dienstleistungen den kurzen Fragebogen auszufüllen. Über den
nachfolgenden Link erreichen Sie den Fragebogen.
http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=tempinsurance&lang=de
Hintergrund:
Die Kommission hat in ihrer Umsetzungsmitteilung zur Dienstleistungsrichtlinie vom Juni 2012 u. a. ausgeführt:
"Die
Kommission wird die Entwicklung von Maßnahmen durch den
Versicherungssektor fördern, deren Ziel es ist,
Dienstleistungserbringern auch bei der Erbringung von Dienstleistungen
in anderen Mitgliedstaaten einen angemessenen Versicherungsschutz zu
bieten. Vor allem in mehreren Mitgliedstaaten niedergelassene
Versicherungsunternehmen, die Versicherungspolicen anbieten, die auch
die Erbringung von Dienstleistungen abdecken, sollten
Dienstleistungserbringer versichern, wenn diese grenzüberschreitende
Dienstleistungen in diesen Mitgliedstaaten erbringen. Die Kommission
wird die mit Hilfe des Versicherungssektors erreichten Fortschritte bis
Ende 2013 bewerten. Abhängig davon, ob Fortschritte erreicht wurden oder
nicht, wird die Kommission alternative Lösungen, darunter auch
Vorschläge für Rechtsvorschriften, in Betracht ziehen."
Wichtig:
Einige
der im Gewerberecht besonders regulierten Branchen sind vom
Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen
(Bewachungsgewerbe, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler,
Pfandleiher, Automatenbranche). Diese sind daher auch nicht von der
Konsultation betroffen.
Ausbildung
Ulrich Schneider
Tel.: 0651 9777-301
Fax: 0651 9777-305
schneider@trier.ihk.de