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  • Finanzierung von Exportgeschäften

  • Foto: Jan Heidemanns
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    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    Fax: 0651 9777-205
    heidemanns@trier.ihk.de

    Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist das finanzielle Risiko auf dem Weg ins Ausland hoch. Um dieses abzusichern und Exportgeschäfte finanzieren zu können, stehen Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten offen. Der  Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Bundesverband deutscher Banken (BdB) haben in einem Leitfaden wichtige Informationen, Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema "Außenhandelsfinanzierung" zusammengestellt, der unter Downloads zur Verfügung steht.

Zahlungsmodalitäten und -sicherung im Auslandsgeschäft

  • Vorauszahlung
Die sicherste Variante für den Exporteur ist die Vorauszahlung der Ware durch den Käufer. Allerdings kann der Exporteur diese Zahlungsvereinbarung nur bei einer entsprechend starken Marktposition durchsetzen. In der Praxis wird häufig auch eine feste Anzahlung zu einem gewissen Prozentsatz vereinbart, die je nach Höhe ebenfalls das Risiko des Exporteurs mildern kann.

  • Zahlung nach Erhalt der Rechnung
Bei der Zahlung nach Erhalt der Rechnung (häufig auch mit Gewährung eines Zahlungsziels) ist der Importeur erst bei dieser Variante fehlt für den Exporteur jede Zahlungssicherung und sollte von ihm nur bei einer hohen Vertrauenswürdigkeit des Importeurs eingesetzt werden. Meist wird diese Zahlungsbedingung bei Vertragspartnern mit eingespielten Geschäftsbeziehungen verwendet.

  • Dokumenten-Akkreditiv
Das Dokumenten-Akkreditiv ist die häufigste Form der Zahlungssicherung bei Geschäften mit Drittländern. Mit dem Akkreditiv versichert ein Kreditinstitut schriftlich, im Auftrag des Käufers dem Verkäufer einen bestimmten Betrag in der vereinbarten Währung zu bezahlen, falls der Verkäufer entsprechende Dokumente innerhalb fester Fristen einreicht. Das Zahlungsversprechen der Bank ist dabei vom zugrundliegenden Kaufvertrag vollkommen losgelöst. Die Zahlung muss erfolgen, wenn die Dokumente akkreditivkonform bei der Bank eingereicht werden. Grundsätzlich muss zwischen zwei Formen unterschieden werden:

Unbestätigtes Akkreditiv: Beim unbestätigten Akkreditiv leistet die ausländische Bank des Käufers (Akkreditivbank) das Zahlungsversprechen und haftet für die Zahlung des Kaufpreises. Zur Auszahlung wird in der Regel zusätzlich eine inländische Bank eingeschaltet

Bestätigtes Akkreditiv: Wird im Liefervertrag ein bestätigtes Akkreditiv vereinbart, beauftragt die Akkreditivbank eine weitere Bank in der Regel im Exportland, ebenfalls ein Zahlungsversprechen abzugeben. Der Verkäufer kann anschließend wählen, von welcher Bank er die Zahlung verlangt. Dadurch können auch die wirtschaftlichen und/oder politischen Risiken mit der Konsequenz Zahlungsunfähigkeit der Akkreditivbank abgesichert werden.

  • Dokumenteninkasso
Wird zwischen Verkäufer und Käufer die Zahlungsbedingung "Dokument gegen Zahlung" (documents against payment (d/p)) oder "Dokument gegen Akzept" (documents against accept (d/a)) vereinbart, wird als Zahlungsmodalität ein „Dokumenten-Inkasso“ verwendet. Der Exporteur übergibt die Exportdokumente an seine Hausbank, die diese wiederum an die Bank des Importeurs weiterleitet. Der Importeur hingegen erhält die Dokumente und damit die Ware erst nach Bezahlung. Allerdings fehlt beim Dokumenten-Inkasso ein Zahlungsversprechen der Bank für den Fall, dass die Dokumente nicht angenommen werden.

  • Zahlungsgarantie durch die Käuferbank
Bei der Zahlungsgarantie als eine Form der Bankgarantie handelt es sich um ein Versprechen der Bank des Importeurs zugunsten des Exporteurs. Sie soll die Zahlung des Kaufpreises bzw. einer Restsumme gewährleisten wenn der ausländische Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ähnlich wie das Akkreditiv ist auch die Zahlungsgarantie vom Warengeschäft zwischen Exporteur und Importeur unabhängig. Demnach ist die Zahlung durch die Bank zu leisten, wenn die in der Garantie festgelegten Umstände erfüllt sind.

Finanzierung von Exportgeschäften

Neben der Sicherung der Zahlung bei Exportgeschäften benötigen die exportierenden Unternehmen oftmals auch Kapital für den Kauf und die Produktion seiner Exportgüter. Dazu kommen in der Praxis je nach Art des Exportgeschäfts unterschiedliche Finanzierungsformen vor. Neben Besteller- und Lieferantenkredite zählen Forfaitierung sowie Export-Factoring zu den wichtigsten Finanzierungsformen im Auslandsgeschäft.


Exportkreditgarantien durch die staatliche Exportkreditversicherung

Exportkreditgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite der Bundesrepublik Deutschland sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung.

Im Auftrag des Bundes informiert und berät die Euler Hermes Aktiengesellschaft die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Dabei sichern die Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab.

Ein maßgeschneiderter und zuverlässiger Schutz vor Käufer- und Länderrisiken sind die wichtigsten Vorteile der staatlichen Exportkreditgarantien. Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite werden förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland unterstützt.

Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland


Die Bundesregierung unterstützt die deutsche Wirtschaft, indem sie über die Investitionsgarantien des Bundes deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken absichert . Mit den Garantien ermöglicht die Bundesregierung deutschen Unternehmen den Gang ins Ausland und bietet ihnen langfristigen Schutz und politische Flankierung. Im Auftrag der Bundesregierung übernimmt die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) die Geschäftsführung des Förderinstruments der Investitionsgarantien und ist direkter Ansprechpartner für interessierte Unternehmen und Banken. Weitere Informationen zu den Investitionsgarantien des Bundes - einschließlich geeigneter Ansprechpartner - finden Sie unter www.investitionsgarantien.de




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