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IHK Trier


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01.11.2017

Ausbildungsabbrüche vermeiden


Dieser Text ist vom 01.11.2017 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Wenn nichts mehr hilft, hilft der IHK-Schlichtungsausschuss

Durch den demografischen Wandel und den anhaltenden Trend zur Akademisierung sind die Bewerberzahlen für die duale Ausbildung seit Jahren rückläufig. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren weiter fortsetzen. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Ausbildungsverhältnisse zu erhalten und sich den besonderen Herausforderungen zu stellen, die neue Bewerbergruppen mit sich bringen.
So kommen zum einen Jugendliche in die Bewerberauswahl, die nicht die erwartete Vorbildung mitbringen. Diese Gruppe der Auszubildenden sollte frühzeitig Unterstützung, wie ausbildungsbegleitende Hilfen, in Anspruch nehmen, um Lernschwierigkeiten zu vermeiden. Zum anderen stellt die immer größer werdende Gruppe der Studienabbrecher hohe Erwartungen an ihre Ausbildung. Um Unterforderung zu vermeiden, kann die Ausbildungszeit gekürzt werden, und es können je nach Beruf Zusatzqualifikationen angeboten werden.

Unbewusster Verstoß gegen Ausbildungsregelungen

Eine der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung und die spätere Übernahme in den Betrieb ist die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang entstehen oftmals Missverständnisse, weil rechtliche Regelungen unbekannt sind oder falsch interpretiert werden. Veraltete Informationen oder Regelungen, die nur für eine Teilgruppe der Auszubildenden gelten, wie zum Beispiel die Freistellung von Jugendlichen zum Besuch der Berufsschule, führen oft zu Auseinandersetzungen, die eskalieren können. Der IHK-Ratgeber „Erfolgreich ausbilden“ hilft dabei, Klarheit zu schaffen und verweist auf die passenden Ansprechpartner.

Bewusste Missachtung der Ausbildungsregelungen
Wenn bewusst gegen Regeln verstoßen wird, helfen Rechtsratgeber jedoch nicht weiter. Das Fehlverhalten muss offen angesprochen und gegebenenfalls eine schriftliche Abmahnung ausgesprochen werden. Wiederholte mündliche Ermahnungen verlieren auf Dauer ihre Wirkung und haben bei einer späteren Eskalation keine Relevanz. Eine Reaktion auf Fehlverhalten sollte zeitnah erfolgen. Schriftliche Abmahnungen dienen in erster Linie dazu, auf Fehlverhalten hinzuweisen und eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Darüber hinaus dokumentieren sie den Verlauf einer Auseinandersetzung. Begleitend zum formalen Weg sollte auf beiden Seiten Transparenz über die Erwartungen geschaffen werden. Bei Bedarf unterstützen die Ausbildungsberater der IHK Trier bei diesem Prozess.

Straftaten, die in einem Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, führen meistens zu einer fristlosen Kündigung. Um Formfehler zu vermeiden, muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben genannt werden. Ist eine Kündigung erst einmal ausgesprochen, landen diese Fälle nicht selten vor dem Schlichtungsausschuss der IHK. Oft sind es Formfehler, durch die eine Kündigung in Frage gestellt wird.

Was tun, wenn die Fronten verhärten?
Eskaliert ein Streit in einem Ausbildungsverhältnis, sollte frühzeitig reagiert werden. Zunächst sollte der zuständige Ausbildungsberater der IHK eingeschaltet werden. Dieser kann zwischen den Parteien vermitteln und über rechtliche Zusammenhänge informieren. Ist eine Einigung nicht in Sicht, können die IHK-Schlichtungsexperten beratend eingreifen.

Hilft auch dies nicht weiter, kommt es schließlich zur Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss der IHK. Auch dieser wird versuchen, eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Der Schlichtungsausschuss besteht aus einem Arbeitnehmervertreter von einer Gewerkschaft und einem Arbeitgebervertreter aus der Wirtschaft. Er wird logistisch und inhaltlich durch die IHK unterstützt. Ein Rechtsbeistand ist für die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss nicht erforderlich, wird aber häufig hinzugezogen. Den Parteien entstehen keine Kosten für das Verfahren.

Im laufenden Jahr hat der IHK-Schlichtungsausschuss bereits 16 Verhandlungen durchgeführt. In zwölf Fällen konnte dank seines Einsatzes ein Vergleich gefunden werden. Die meisten Fälle konnten mit Hilfe der IHK-Mitarbeiter jedoch geklärt werden, bevor der Schlichtungsausschuss zum Einsatz kommen musste. In Fällen, in denen keine Einigung erzielt werden konnte, bleibt oftmals nur noch der Weg zum Arbeitsgericht. Im Sinne der Fachkräftesicherung sollte, bevor es so weit kommt, jedoch alles dafür getan werden, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Die Mitarbeiter der IHK helfen Ihnen gerne weiter!

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