Mit dem Chancengarantie-Prinzip steht jungen Flüchtlingen ein strukturierter Zugang zum Ausbildungsmarkt offen, wenn sie die Einstiegsvoraussetzungen erfüllen. Während das Land (Flüchtlinge U18) und der Bund (Flüchtlinge Ü18) für Sprach- und Integrationskurse sorgen, werben die Kammern bei ihren Mitgliedsbetrieben Praktika, Einstiegsqualifizierung und Ausbildungsplätze ein. Die Bundesagentur für Arbeit zeichnet für die Aufnahme der Einstiegsqualifizierung und die Kompetenzfeststellung verantwortlich.
Für die Chancengarantie stehen drei Gruppen junger Flüchtlinge im Fokus:
- die neu zugewanderten schulpflichtigen Flüchtlinge (16-18 Jahre),
- die anerkannten Flüchtlinge (Beziehende von SGB II-Leistungen zwischen 18 und 25 Jahren) sowie
- die neu zugewanderten Flüchtlinge (Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zwischen 18 und 35 Jahre).